Anwalt gegen Kündigung. Arbeitsrecht Hamburg

Arbeitsrecht Aktuell: „Corona-Selfie“ und fristlose Kündigung

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Kann ein „Corona-Selfie“ eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

 

Anwälte, die sich viel mit dem Kündigungsschutzrecht befassen, haben gerade mit Fortschreiten der der Corona-Zeit im häufiger mit Kündigungen – teilweise auch kuriosen – im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu tun. Mit der Frage, inwieweit ein „Corona-Selfie“ zu einer fristlosen Kündigung führen kann, musste sich das Arbeitsgericht Osnabrück befassen (Arbeitsgericht Osnabrück, Az.: 2 Ca 143/20).

Der Kläger arbeitete seit ca. zwei Jahren in dem Betrieb des beklagten Arbeitgebers. In seiner Freizeit erlaubte sich der Kläger dann einen „Corona-Scherz“. Wohl um sich über das seinerzeitige Versammlungs- und Kontaktverbot lustig zu machen, hatte er ein Selfie von sich und mehreren Männern in enger Runde auf dem Boden sitzend beim Kartenspiel über den Messenger-Dienst WhatsApp verschickt. Als Bildunterschrift schrieb er „Quarantäne bei mir“ und fügte noch ein Smiley hinzu.

Der Arbeitgeber sah hierin eine erhebliche Pflichtverletzung und sprach daraufhin eine fristlose Kündigung aus. Aus Sicht des Arbeitgebers war eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses bei solch einem Verstoß unzumutbar.

Der Kläger legte eine Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung ein. Das Gericht sah sich daher mit der Frage konfrontiert, ob solch ein außerdienstliches Verhalten eines Arbeitnehmers geeignet sein könnte, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Grundsätzlich darf eine Kündigung nur als letztes Mittel („ultima ratio“) erfolgen. Üblicher Weise muss der Arbeitgeber bei einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers diesem zunächst eine Abmahnung erteilen. In bestimmten Fällen kann eine Abmahnung aber auch entbehrlich sein. Im vorliegenden Fall hätte das Gericht inhaltlich insbesondere erörtern können, inwieweit das Verhalten des Klägers in dessen Freizeit auf das Arbeitsverhältnis „ausstrahlt“.

Zu einer Entscheidung des Gerichts kam es jedoch nicht. Wie so oft beim Arbeitsgericht wurde zwischen den Parteien ein Vergleich geschlossen, der den Rechtsstreit beendete.

Wenn Sie – vielleicht im Zusammenhang mit der Corona-Situation – eine Kündigung erhalten haben, können sie sich gerne an die Anwälte von anwalt-gegen-kündigung.de wenden. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Seume hilft Ihnen gerne weiter.

 

Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg