Cookie Consent by PrivacyPolicies.com Kollektivarbeitsrecht - Anwalt gegen Kündigung
Anwalt gegen Kündigung. Arbeitsrecht Hamburg

Kollektives Arbeitsrecht

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Kollektivarbeitsrecht

Ein Kündigungsschutzanwalt bekommt es im arbeitsrechtlichen Bereich immer wieder mit dem sog. kollektiven Arbeitsrecht zu tun. Sogar in einem an sich individualrechtlichen Kündigungsschutzfall können einzelne Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts manchmal eine entscheidende Rolle für den Ausgang eines Kündigungsschutzprozesses spielen.

Das kollektive Arbeitsrecht (Kollektivarbeitsrecht) regelt die Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) und der Belegschaftsvertretungen (also Betriebsräte und Personalräte) zu ihren Mitgliedern sowie auf der Gegenseite den Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden.

Das kollektive Arbeitsrecht setzt sich vornehmlich zusammen aus den Bereichen Koalitionsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht, Tarifvertragsrecht und Arbeitskampfrecht.

Bei dem wichtigen Betriebsverfassungsrecht geht es um das Zusammenwirken zwischen der Arbeitgeberseite und dem Betriebsrat. Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebes. Arbeitgeber und Betriebsrat sollten eigentlich Vertrauensvoll zusammenarbeiten. Dies klappt leider in der Praxis leider nicht immer reibungslos. Im Tarifvertragsrecht geht es darum, dass die Tarifparteien (z.B. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband) sich auf einen Tarifvertrag verständigen können. Dieser wiederum befasst sich mit Normen über Begründung, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder regelt betriebliche bzw. betriebsverfassungsrechtliche Fragen. Beim Arbeitskampfrecht geht es um Fragestellungen wie Streik und Aussperrung.

Sollten Sie Fragen an einen Kündigungsschutzanwalt zum Thema Kollektivarbeitsrecht oder ein sonstiges arbeitsrechtliches Problem haben, können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg wenden.