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Anwalt gegen Kündigung. Arbeitsrecht Hamburg

Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg

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Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg

 

Schon im Jahr 2013 hat Herr Rechtsanwalt Seume den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert. Der Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" wurde Herrn Rechtsanwalt Seume von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer verliehen.

Der "Fachanwalt für Arbeitsrecht" gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen. Solche Fachanwaltsbezeichnungen können neben dem Arbeitsrecht etwa auch für das Familienrecht, das Strafrecht oder auch das Erbrecht verliehen werden.

Für die Verleihung einer solchen Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller (Rechtsanwalt) besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Solche besonderen theoretische Kenntnisse sind normalerweise dann gegeben, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Voraussetzung für den "Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse" ist normalerweise, dass der Antragsteller einen auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang absolviert hat, welcher alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst.

Voraussetzung für den "Erwerb besonderer praktischer Erfahrung" ist, dass der Antragsteller in der letzten drei Jahre bevor er seinen Antrag gestellt hat, in dem Fachgebiet eine bestimmte Anzahl von Fällen aus bestimmten Bereichen (z.B. auch eine bestimmte Anzahl von Fällen aus dem sog. kollektiven Arbeitsrecht) bearbeitet hat.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss sich, auch nachdem ihm bereits der Titel verliehen worden ist, regelmäßig in dem Fachbereich fortbilden. Seit dem 01. Januar 2015 muss sich ein fachanwalt für Arbeitsrecht jährlich mindestens 15 Stunden durch den Besuch von Schulungsseminaren oder etwa durch das Verfassen von Veröffentlichungen fortbilden.

In der Freien und Hansestadt Hamburg gab es im Jahre 2015 rund 450 Fachanwälte für Arbeitsrecht und das bei einer Zahl von ungefähr 10.000 Rechtsanwälten in Hamburg.