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Anwalt gegen Kündigung. Arbeitsrecht Hamburg

Kündigungsschutz - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht

Herzlich Willkommen bei Anwalt-gegen-Kündigung - Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Wir sind Ihnen gerne behilflich, wenn Sie Hilfe benötigen, weil Sie eine Kündigung erhalten haben. Herr Rechtsanwalt Seume ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Er vertritt die Interessen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Betriebsräten.

Rechtsanwalt für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Seume

 

Kündigung bekommen? - Was Sie tun können

Wenn Sie eine Kündigung bekommen haben und Sie sich dagegen zur Wehr setzen möchten, können Sie sich schnellstmöglich an einen im Kündigungsrecht erfahrenen Anwalt wenden.

Normalerweise haben Sie nur 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung Zeit, um beim Arbeitsgericht geltend zu machen, dass eine Kündigung unwirksam ist.

Innerhalb dieses drei-Wochen-Zeitraumes kann eine sog. Kündigungsschutzklage erhoben werden. Gewinnen Sie die Kündigungsschutzklage, dann bedeutet das für Sie praktisch, dass die Kündigung unwirksam war und Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren dürfen.

Sollten Sie vielleicht überhaupt kein Interesse mehr an einer Rückkehr an Ihren alten Arbeitsplatz haben, kann im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens häufig ein sog. Vergleich abgeschlossen werden, der insbesondere die Zahlung einer Abfindung an Sie vorsieht. Gerne hilft Ihnen bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage und der Durchführung des Kündigungsschutzprozesses ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

• Schnell Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbaren (3 Wochen Frist!)

• Kündigung, Arbeitsvertrag, letzte 3 Gehaltsabrechnungen mitbringen.

• Kündigungsschutzklage einlegen

 

Anwalt für Arbeitsrecht - 2x in Hamburg

Die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht befindet sich in der Hamburger Straße in Hamburg Barmbek in unmittelbarer Nähe zum Einkaufszentrum Hamburger Meile, wenige Gehminuten von der U-Bahn Haltestelle "Hamburger Straße". Parkplätze finden sich direkt vor der Kanzlei. Gerne können Sie mit uns auch einen Termin in den Räumlichkeiten in der Planckstraße 13 in Ottensen (Altona) vereinbaren.

Sitz unserer Kanzlei in Hamburg-Barmbek

Die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg-Barmbek (Hamburger Straße 134).

Sitz unserer Kanzlei in Hamburg-Altona/Ottensen

Zweigstelle in Ottensen/Altona (Planckstraße 13).

Für Ihren Kündigungsschutzfall stehen wir Ihnen aber gerne auch zur Verfügung, wenn Sie aus einer anderen Stadt kommen. Insbesondere vertreten wir Sie, wenn Sie aus dem Hamburger Umland kommen, also aus Stade, Schwerin, Pinneberg, Buxtehude, Ahrensburg, Elmshorn, Itzehoe, Neumünster, Norderstedt, Lüneburg und Lübeck. Für das Jahr 2019 ist geplant, einen Standort in Dresden zu eröffnen.

 

Kündigungsschutz - Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg & Dresden

Für Ihre Kündigungsschutzklage stehen wir Ihnen in Hamburg und Umgebung sowie zukünftig auch in Dresden zur Seite.

Küngigung? Anwalt in Hamburg hilft.

Als Rechtsanwaltskanzlei haben wir uns auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Wir vertreten dabei insbesondere Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte. Da wir auch einige kleine, junge Unternehmen beraten, ist uns jedoch auch die Perspektive aus Arbeitgebersicht bekannt. Unsere arbeitsrechtlichen Schwerpunkte neben dem Kündigungsschutz sind die Themenbereiche Abfindung und Aufhebungsvertrag. Sie können sich aber natürlich gerne mit Ihren anderen arbeitsrechtlichen Fragen an uns wenden.

An uns können Sie sich beispielsweise gerne wenden

⇒ Wenn Sie eine Kündigung bekommen haben

⇒ Wenn Sie erfahren haben, dass eine Kündigung bevorsteht

⇒ Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde

⇒ Wenn Sie eine unbegründete Abmahnung bekommen haben

Der Arbeitsrechtsanwalt prüft für Sie, ob auf Ihr Arbeitsverhältnis das sog. Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Er kann Ihnen die Erfolgsaussichten bezüglich des Erhalts Ihres Arbeitsplatzes sowie hinsichtlich einer Abfindung erklären und auch gleich für Sie eine Kündigungsschutzklage einlegen.

Insbesondere die Einhaltung der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage ist sehr wichtig. Nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage mit Chancen auf einen Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder die Erlangung einer Abfindung.

Gerne hilft Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage.

 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bereits im Jahre 2013 hat Rechtsanwalt Seume den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht in Berlin erfolgreich absolviert. Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht, welcher Herrn Rechtsanwalt Seume von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde, gehört zu den ältesten und bekanntesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen. Insgesamt gab es am 31. Dezember 2015 in Hamburg 1982 Fachanwälte, davon 454 für Arbeitsrecht (davon 112 Fachanwältinnen). Die Fachanwaltsbezeichnung wird nach Prüfung in einem formalisierten Verfahren durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen sich ab dem 01.01.2015 mindestens 15 Stunden durch den Besuch von Schulungsseminaren oder durch das Verfassen von Veröffentlichungen fortbilden.

 

Erstberatungsgespräch

Im Rahmen eines Erstberatungsgespräches prüft ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Kündigung und kann in vielen Fällen bereits einschätzen, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.

Küngigung? Anwalt in Hamburg hilft.

Für die arbeitsrechtliche Erstberatung bringen Sie am besten Ihren Arbeitsvertrag und Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen mit. Sollten Sie gekündigt worden sein, bringen Sie dann natürlich das Kündigungsschreiben mit. Sofern Abmahnungen vorausgegangen sind, sollten auch diese nicht fehlen. Im Übrigen können Sie alle arbeitsrechtlichen Unterlegen wie Korrespondenz mit dem Arbeitgeber oder einen gegnerischen Rechtsanwalt mitbringen. Dies ist hilfreich für Ihren Arbeitsrechtsanwalt, damit es Sie optimal beraten kann.

 

Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, und Ihre Rechtsschutzversicherung eine so genannte Deckungszusage gegeben hat, müssen Sie sich über mögliche Kosten meistens keine großen Gedanken mehr machen. Wir können für Sie klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren arbeitsrechtlichen Rechtsstreit - etwa für Ihre Kündigungschutzklage - übernimmt.

Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen ggfs. die so genannte Prozesskostenhilfe gewährt werden. Dabei handelt es sich um eine staatliche finanzielle Unterstützung zur Durchführung Ihres arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahrens. Mehr zu den Themen Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe finden Sie unter Service

 

Schneller Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht ist oft schnelles Handeln gefragt. Häufig laufen wichtige Fristen. Damit Ihnen ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bestmöglich zu Ihrem Recht verhelfen kann, ist es von großer Bedeutung, dass Sie möglichst schnell handeln. Rufen Sie uns einfach an unter der

040 / 5882 0905

an (Montag bis Freitag von 08 - 20 Uhr, samstags gibt es einen Notdienst von 08 - 14 Uhr) und vereinbaren sie schnell und unkompliziert einen Termin. Gerne können Sie auch unser Soforthilfe-Formular benutzen, um einen Termin mit einem Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg zu vereinbaren. Üblicherweise erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort auf Ihre Terminanfrage.

 

Anwalt-gegen-Kündigung: Arbeitsrecht Aktuell

Ob nun Hamburg, Berlin, Dresden, Frankfurt oder München: In der Rubrik "Anwalt-gegen-Kündigung - Arbeitsrecht Aktuell" möchten wir Sie über interessante Fälle aus ganz Deutschland informieren. Die Rubrik Arbeitsrecht Aktuell soll Ihnen kurz und verständlich näherbringen, wie Gerichte in bestimmten aktuellen Arbeitsrechts- und Kündigungsfällen entscheiden.

Neu: Kann ein „Corona-Selfie“ eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

Dem Arbeitsgericht Osnabrück lag ein Fall vor mit der Frage, ob ein „Corona-Selfie“ eine fristlosen Kündigung rechtfertigen kann. (Arbeitsgericht Osnabrück, Vergleich vom 08.07.2020, Az.: 2 Ca 143/20). Mehr...

 

Neu: Stellt ein Kopftuchverbot für eine Lehrerin eine Benachteiligung der Religion dar?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste sich mit der schwierigen Frage befassen ob ein „Kopftuchverbot“ eine Diskriminierung sein kann, die zur Zahlung einer Entschädigung führen kann (BAG Urteil vom 27.08.2020, Az.: 7 Sa 963/18). Mehr...

 

Darf ein (katholischer) Chefarzt eines katholischen Krankenhauses gekündigt werden, weil er nochmal heiratet?

Kann ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln? Damit musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) befassen (Urteil des BAG vom 20. Februar 2019, Az.: 2 AZR 746/14). Mehr...

 

 

Kündigungsschutz und Arbeitsrecht

Unabhängig davon, ob für Sie das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift oder nicht, beraten wir Sie in Ihrem Kündigungsfall. Wenn die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage vorliegen, erheben wir diese gerne für Sie beim zuständigen Arbeitsgericht. Egal ob ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung, ob fristgemäße oder fristlose Kündigung, ob verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung - wir stehen Ihnen anwaltlich zur Seite. Dabei entscheiden Sie, welches Ziel wir genau verfolgen. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz zurück haben möchten, kämpfen wir um diesen. Wenn Sie lieber eine Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes haben möchten, setzen wir alles daran, dass Sie eine möglichst hohe Abfindung erhalten.

Auch bei anderen arbeitsrechtlichen Problemen - seien es Fragen zum Arbeitsvertrag zur Entgeltfortzahlung oder zum Arbeitszeugnis - können Sie sich als Arbeitnehmer, leitender Angestellter oder Betriebsratsmitglied - an die Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht wenden.

Wir können Sie sowohl bei Fragestellungen zum individuellen Arbeitsrecht wie auch im kollektiven Arbeitsrecht unterstützen. Im Individualarbeitsrecht geht es grundsätzlich um Regelungen, welche das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen. Hingegen geht es beim Kollektivarbeitsrecht um das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft auf der einen Seite und dem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband auf der anderen Seite. Die Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht hilft gerne weiter.