Cookie Consent by PrivacyPolicies.com Abwicklungsvertrag - Anwalt gegen Kündigung
Anwalt gegen Kündigung. Arbeitsrecht Hamburg

Aufhebungsvertrag

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Abwicklungsvertrag – Anwalt gegen Kündigung

Manchmal kommt es vor, dass Arbeitnehmer in die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg kommen und dem Anwalt einen sog. Abwicklungsvertrag vorlegen, den sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

So ein Abwicklungsvertrag ist nicht mit einem Aufhebungsvertrag zu verwechseln. Bei einem Aufhebungsvertrag wird durch diesen das Arbeitsverhältnis beendet. Dagegen liegt bei einem Abwicklungsvertrag bereits eine Kündigung des Arbeitgebers vor.

Der Abwicklungsvertrag ist also eine Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem Arbeitnehmer über Fragen, die mit einer Kündigung in Zusammenhang stehen.

In einem Abwicklungsvertrag bietet häufig der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, damit dieser im Gegenzug keine Kündigungsschutzklage erhebt. Da ein Abwicklungsvertrag jedoch üblicherweise eine Sperrzeit – also in solchen Fällen ein Ruhen des Arbeitslosengeldes für grundsätzlich 12 Wochen nach sich zieht – überwiegen für den Arbeitnehmer beim Abwicklungsvertrag oftmals die Nachteile.

Es empfiehlt sich daher meist, einen Abwicklungsvertrag nicht sofort zu unterschreiben, sondern zunächst einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen. Der Arbeitsrechtsanwalt kann den Abwicklungsvertrag prüfen.

In vielen Fällen ist es für den Arbeitnehmer besser, an Stelle eines Abwicklungsvertrages doch eine Kündigungsschutzklage durch den Arbeitsrechtsanwalt einlegen zu lassen. Auf diese Weise ist es dann häufig möglich, im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung für den Arbeitnehmer zu vereinbaren, die keine Sperrzeit nach sich zieht.

 

Bei Fragen rund um die Themen Abwicklungsvertrag und Abfindung steht Ihnen die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg gerne zur Verfügung.