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Anwalt gegen Kündigung. Arbeitsrecht Hamburg

Arbeitsvertrag

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Arbeitsvertrag – Anwalt gegen Kündigung

Als Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht kommt man häufig mit Arbeitsverträgen in Berührung.

Sehr viele Arbeitnehmer haben einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Aber was so wirklich alles darin steht erschließt sich ihnen vielfach nicht so ganz. Laien haben Schwierigkeiten mit bestimmten juristischen Formulierungen.

 

Inhalt von Arbeitsverträgen

In Arbeitsverträgen werden meistens zunächst die Parteien des Arbeitsverhältnisses genannt, also der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Dann folgt meist eine Beschreibung der Aufgabe bzw. der Position des Arbeitnehmers. Weiterhin tauchen Regelungen zu Arbeitszeiten, zur Bezahlung, bezüglich Urlaub und Krankheit sowie Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf.

 

Form von Arbeitsverträgen

Meistens wird zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ein schriftlicher Arbeitsvertrag unterzeichnet. Dabei besteht bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag kein Schriftformerfordernis. Ein Arbeitsvertrag kann also durchaus auch nur mündlich abgeschlossen werden und ist dann trotzdem wirksam. Um später aber Streitigkeiten und Beweisprobleme zu vermeiden empfiehlt es sich, die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu fixieren.

Anders sieht es bei einem befristeten Arbeitsvertrag aus. Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Absatz 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Arbeitsvertragsklauseln

Auch bei schriftlichen Arbeitsverträgen kommt es immer mal wieder zu Fragen, wie bestimmte Klauseln im Arbeitsvertrag zu verstehen sind, oder ob bestimmte Klauseln überhaupt wirksam sind. Hier kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen und Sie auf wichtige Punkte in Ihrem Arbeitsvertrag hinweisen. Viele Arbeitnehmer wissen z.B. nicht, dass es in ihrem Arbeitsvertrag ausschlussfristen gibt. Solche Klauseln führen dann dazu, dass ein Arbeitnehmer, der einen bestimmten Anspruch gegen seinen Arbeitgeber geltend machen möchte, eine bestimmte Frist für die Geltendmachung einhalten muss. Manchmal muss er darüber hinaus eine weitere Frist einhalten, wenn er diese Ansprüche schließlich vor Gericht einklagen möchte. Verpasst er eine dieser Fristen, kann er seine Ansprüche gegebenenfalls nicht mehr gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen.

 

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Arbeitsvertrag haben, können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht wenden.