Cookie Consent by PrivacyPolicies.com Kündigungsschutz Betriebsratsmitglied - Anwalt gegen Kündigung - Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Dresden
Anwalt gegen Kündigung. Arbeitsrecht Hamburg

Kündigung und Kündigungsschutz

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Kündigungsschutz für Betriebsräte

Betriebsräte sind die Interessenvertreter der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Damit Betriebsratsmitglieder deshalb nicht gleich um ihren Job fürchten müssen, genießen sie einen besonderen Kündigungsschutz.

Nach § 15 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) können Betriebsratsmitglieder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden.

Nach dieser Vorschrift ist die Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrates im Normalfall unzulässig. Eine Ausnahme liegt aber dann vor, wenn Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Wenn in solch einem Fall auch die nach § 103 Betriebsverfassungsgesetz erforderliche Zustimmung vorliegt (oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt worden ist), kann ein Betriebsratsmitglied dann doch gekündigt werden.

Wenn Sie Betriebsratsmitglied sind und Fragen Rund um den besonderen Kündigungsschutz von Betriebsräten haben, können Sie sich gerne an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.